17. Positionen des Wörterbuchartikels. X: Die Angabe von Belegen und Belegstellen

17.1. Die Angabe von Belegen und Belegstellen erfolgt prinzipiell einzelbedeutungsbezogen, und zwar im Anschluß an die in Verbindung mit den Syntagmen stehenden Wortbildungshinweise. Sie ist graphisch durch Petitdruck, durch einen neuen Zeilenanfang sowie durch einen etwas größeren Durchschuß von den vorangehenden Beschreibungspositionen sowie von der jeweils folgenden Bedeutungserläuterung abgehoben. Durch die Kombination der genannten graphischen Mittel entsteht ein beim Nachschlagen sofort ins Auge springender Block, der bei allen einfacheren Fragen (z. B. zur Behebung von Wort- und Wortbedeutungslücken, vgl. 4.3.2.2. (1) und (2)) überlesen werden kann, bei den komplizierteren Benutzungsanliegen (vgl. in 4.3.2.2. die Punkte (3) und (4) sowie 4.3.3.) dagegen gleichsam als Fundgrube für Detailinformation erkennbar ist.

17.2. Intern ist der Beleg-/Belegstellenblock (im folgenden auch abgekürzt als Beleg(stellen)block) in einen ersten, nämlich den Belegteil, und – nach Gedankenstrich – einen zweiten, nämlich den Belegstellenteil, untergliedert. Jede Einheit innerhalb des Belegteils besteht aus der Angabe der Belegstelle und dem Beleg selbst. Die Angabe der Belegstelle enthält:

(1) die Nennung des Herausgebers oder Bearbeiters der Quelle, z. B. Loesch (Quelle Nr. 287); falls es mehrere Herausgeber/Bearbeiter sind, die Nennung des zuerst aufgeführten Herausgebers/Bearbeiters und daran anschließend die Abkürzung u. a. für und andere(r); z. B. Adomatis u. a. (Quelle Nr. 2). Der Herausgeber-/Bearbeitername ist in Kapitälchen gesetzt, um jeden neuen Beleg optisch vom vorangehenden abzuheben. Wo die Nennung eines Herausgebers/Bearbeiters nicht möglich oder aus unterschiedlichen Gründen nicht sinnvoll ist (z. B. für die Ausgabe des Buches Weinsberg, der Werke Luthers oder von Hans Sachs), wird auf eine entsprechende Angabe verzichtet und sofort die Quelle (in Kapitälchen) genannt, vgl. Buch Weinsb. (Quelle Nr. 70),

(2) nach einem nach (1) stehenden Komma die Nennung der Quelle in sprechender Abkürzung, also z. B. Kölner Zunfturk. oder J. Murer,

(3) in Klammern die Angabe der Symptomwerte (vgl. 13), z. B. rib. + Einzeldatum (nach Loesch, Kölner Zunfturk.)

17.3. Der Beleg ist kursiv gesetzt; er folgt buchstaben- und interpunktionsgetreu, also unter Wahrung der Groß-/Kleinschreibung, der Zusammen-/Getrenntschreibung, der Kürzel, der Virgeln usw. der Quellenvorlage. Lediglich bei Verstexten wird zur Kennzeichnung des Versendes der Senkrechtstrich als beschreibungssprachliches Mittel des Wörterbuchbearbeiters verwendet. Auslassungen im Belegtext werden durch Pünktchen, die in eckige Klammern gesetzt sind, gekennzeichnet. In einigen Fällen wird der bedeutungserläuternde Zweck des Belegs erst verständlich, wenn zusätzlich zu den im Beleg stehenden Pronomina deren Bezugsausdrücke angegeben werden. Dies geschieht im Normalfall durch die in eckige Klammern gesetzte graphiegetreue Angabe des Bezugswortes, wie es sich in der Belegumgebung findet, vgl. unter abgehen 5 den Beleg:

Chron. Strassb. 1, 120, 18 (els., 1362): do die [geischeler] abgingent, do minret sich daz sterben.

Falls statt eines Bezugswortes nur die Angabe eines Bezugssatzes oder wegen der Variabilität der frühneuhochdeutschen Textsyntax nur eine aus dem Textsinn zu erschließende, aber ausdrucksseitig nicht realisierte Bezugsgröße angebbar ist, steht eine solche in neuhochdeutscher Beschreibungssprache und wird dann als Zusatz des Bearbeiters konsequenterweise durch Recte-Satz von der Kursive des Beleges abgehoben, vgl. unter abscheiden 6 den Beleg:

Bömer, Pilgerf. träum. Mönch 686 (rhfrk., um 1405): Noch tuschen uch [Eheleuten] sin kein abescheiden.

17.4. Die Angaben des Belegstellenteils haben die genau gleichen Positionen (1) und (2) wie diejenigen des Belegteils; aus Raumgründen wurde lediglich auf die Angabe der Symptomwerte (obige Position (3)) verzichtet.

17.5. Das vorgetragene Verfahren der Angabe von Belegen und Belegstellen erfordert sehr viel Druckraum. Dem Bearbeiter wurde von einer Reihe von Kollegen, deren Rat er unter diesem Aspekt einholte, denn auch immer wieder empfohlen, wenn schon nicht die dauernde Wiederholung der Symptomwertangaben (vgl. zu deren Rechtfertigung 13.2.4.2.), so doch die Nennung der Quellenherausgeber/-bearbeiter aufzugeben, also statt Lohmeyer, K. v. Nostitz einfach K. v. Nostitz oder gar eine nicht mehr sprechende Abkürzung wie KN zu schreiben. Auch Zwischenlösungen standen zur Diskussion, zum Beispiel K. v. Nostitz (L), wobei (L) die Sigle für den Herausgeber wäre. – Wenn ich all diesen Hinweisen nicht gefolgt bin, so hat dies vor allem folgende Gründe:

(1) Die Nennung des Herausgebers im Beleg(stellen)teil ermöglicht dem Wörterbuchbenutzer eine direkte bibliographische Identifizierung der Ausgabe und deren direkte Zuordnung zu einer bestimmten (z. B. normierenden oder diplomatischen, einer wissenschaftlichen oder populären, einer historisch älteren oder einer jüngeren, einer germanistischen oder geschichtswissenschaftlichen) Editionstradition. Das Attribut direkt heißt dabei: ‚ohne den Umweg über ein eigenes Quellenheft oder einen eigenen Quellenteil im ersten Wörterbuchband‘. Jeder Artikel ist dadurch aus sich selbst rezipierbar. Dies bringt dem Benutzer nicht nur eine erhebliche Arbeitsersparnis; es bringt ihm im ersten Nachschlagegriff Orientierungen, auf die er wahrscheinlich verzichten würde, wenn er mehrere Nachschlagehandlungen vornehmen müßte, mal vorausgesetzt, der Quellenteil befinde sich tatsächlich am Standort.

(2) Dem Bearbeiter sind die Belegstellen der mit Abstand wichtigsten Quellengruppe nur durch die Ausgabenglossare im Editionsanhang zugänglich. Auch die Bedeutungserläuterungen stützen sich zum Teil auf die Ausgabenglossare (vgl. 6.1.1.3.). Es scheint mir ein selbstverständliches Gebot der Korrektheit zu sein, dies durch Nennung des Herausgebers/Bearbeiters der Quelle zu dokumentieren.

(3) Sprechende Abkürzungen haben gegenüber den nichtsprechenden, die zu absoluter Orientierungslosigkeit beim Wörterbuchbenutzer und in der Folge zur Nichtbenutzung des Wörterbuches führen können, den Vorteil, einen erheblichen Informationswert zu besitzen. Da für die Zeit- und Raumangaben zu den Texten eine eigene Position zur Verfügung steht, wurde „das Sprechende“ der Abkürzungen vor allem so gewählt, daß dem Wörterbuchbenutzer die Textsorte erschließbar wird; man vgl. z. B. die hier kursiv herausgehobenen Teile von

Welti, Pilgerf. v. Walth.

Barack, Zim. Chron.

Rennefahrt, Wirtsch. Bern.

(4) Selbstverständlich werden im Laufe der Bearbeitungszeit des Wörterbuches neue Textausgaben mit angehängten Glossaren erscheinen. Das hier beschriebene Verfahren der Belegstellenkennzeichnung erlaubt es, diese Glossare als zusätzliche Quellen zu berücksichtigen, ohne jeweils erweiterte Quellenverzeichnisse herausgeben zu müssen; die Quellenkennzeichnung ermöglicht ja eine bibliographische Identifizierung.

17.6. Der Raum, der dem Beleg- und Belegstellenblock eingeräumt wird, rechtfertigt sich letztlich natürlich nur aus dessen Funktionen. Zwei dieser Funktionen sollen hier besonders genannt und kurz beschrieben werden.

17.6.1. Der Beleg(stellen)block hat erstens eine dem Wörterbuch als wissenschaftlicher Textsorte zukommende wissenschaftskommunikative Funktion: Der Lexikograph macht dem das Wörterbuch unter metalexikographischen Aspekten betrachtenden (u. a. dem rezensierenden, dem die Praxis in metalexikographische Lehre umsetzenden) Benutzer, d. h. hier einem Metalexikographen (= Wörterbuchforscher), die Entscheidungen nachprüfbar, die ihn zum Ansatz des Lemmas, zur Angabe der Wortvarianten, zu den morphologischen Angaben, zur Bedeutungserläuterung, zur Angabe von Symptomwerten, von onomasiologischen Feldern, Syntagmen und Wortbildungen geführt haben; anders und zusammenfassend gesagt: er stellt sich für alle gebotenen Informationen der Kritik vom objektsprachlichen Material her.

17.6.2. Der Beleg(stellen)block hat zweitens eine dem Wörterbuch als normalsprachlicher Textsorte zukommende „normal“kommunikative Funktion: Der Lexikograph gibt dem (hier als Nicht-Wörterbuchforscher vorausgesetzten) Benutzer Beispiele für die ausdrucks- und inhaltsseitige Verwendungsweise von Wörtern; er bietet ihm die Möglichkeit, die Verwendungsweise der Wörter vom objektsprachlichen Material her statt über eine kognitive Steuerung, zum Beispiel über die Bedeutungserläuterung, zu lernen. Mit lernen ist dabei nicht der Erwerb einer aktiven Sprachkompetenz, sondern der Aufbau, mehr noch die Erweiterung der Verstehenskompetenz historischer Sprache gemeint, ein Prozeß, der in der dauernden Erweiterung der Verstehenskompetenz gegenwärtiger Varietäten (z. B. von Fachsprachen, Funktiolekten) eine gewisse Parallele hat.

17.7. Immer dann, wenn die Anzahl der vorhandenen Belege so groß ist, daß eine Wiedergabe im Wörterbuchtext jeden Umfangsrahmen sprengen würde, sowie immer dann, wenn die vorhandenen Belege sich so ähneln, daß ein zweiter Beleg gegenüber einem ersten keine relevante Neuinformation bringt, stellt sich das Problem der Belegauswahl. Zu sagen: Es wird all dasjenige geboten, was den oben genannten Funktionen des Beleg(stellen)blockes dient, würde keine handhabbare Regel ergeben, denn irgendetwas, sei es auch nur Quantitatives, trägt wohl jeder Beleg zur wissenschaftlichen Nachprüfbarkeit oder zum Erlernen der Verwendungsweise des Wortes bei. Die Begriffe ‚Nachprüfbarkeit‘ und ‚Verwendungsweise‘ sind ja keineswegs nur auf die Semantik des zu belegenden Wortes beschränkt; auch die Wortvarianten, die Angaben zur Morphologie, die Angabe von Symptomwerten, zur onomasiologischen Vernetzung des Wortes, zu seiner Syntagmatik und Wortbildung bedürfen der Nachprüfung bzw. formulieren Verwendungsregeln, die ein Benutzer auch direkt aus dem Material zu verstehen lernen kann.

17.8. Man hat also in der Mehrzahl aller Fälle zu selektieren. Die Selektion erfolgt zwar unter Beachtung all derjenigen Eigenschaften des Wortes, die in den Artikelpositionen beschrieben oder auf die hingewiesen wird, aber mit besonderer Gewichtung auf der Pragmatik des Wortes und vor allem seiner Semantik. Es kann also durchaus vorkommen, daß ein Beleg deshalb wiedergegeben wird, weil er eine Genitiv- oder Pluralform enthält; die Regel aber lautet anders: Vorwiegende Aufgabe des Beleg(stellen)blockes ist die Dokumentation der Symptomwerte des Wortes und noch vorrangiger die Dokumentation seiner Bedeutung(en). Damit sind die Gewichtungen festgelegt: ersteres hat ein absolut zwar sehr hohes, gegenüber dem zweiten aber nur relatives Gewicht.

17.8.1. Das (wenn auch relative) Gewicht der Dokumentation der Symptomwerte ergibt sich mit Konsequenz aus der Rolle, die dem Interesse des Wörterbuchbenutzers an der Erkenntnis der Pragmatik des Wortschatzes zugesprochen wurde (vgl. 4.3.2.1.). Um eine diesbezügliche schnelle Orientierung zu gewährleisten, wird ein von Norden nach Süden und von Westen nach Osten angelegter Raster als Kriterium erster Ordnung für die Reihenfolge der Belege und entsprechend der Belegstellen festgelegt: Auf norddeutsche Texte folgen also west- und ostmitteldeutsche, nord-, west- und ostoberdeutsche. Inseldeutsche Belege werden der Landschaft zugeordnet, auf deren Sprache die Inselmundart unter dialektgeographischem Aspekt beruht. – Diese Reihenfolge kann dann durchbrochen werden, wenn die erläuterte Bedeutung nicht als semantische Einheit im Sinne des in 12.6.11. Gesagten aufzufassen ist, sondern ihrerseits deutlich erkennbare Varianten aufweist. In diesem Falle spiegelt die Belegfolge die Reihenfolge der Varianten. Entsprechendes gilt für die tropischen Verwendungen eines Wortes, die im Zusammenhang mit einer nichttropischen Bedeutung erläutert werden. – Speziell im Belegstellenteil wird die Reihenfolge wegen des besonderen Status lexikographischer Belegstellen durchbrochen: Angaben von Belegstellen aus zeitgenössischen Glossaren stehen in chronologischer Folge im Anschluß an die nicht lexikographischen Belegstellenangaben. – Die nicht raumbezogenen pragmatischen Verwendungsdimensionen des Wortschatzes (vgl. 4.3.2.1. und 5.1.2.) werden dem Raumraster so eingeordnet, daß die Gesamtheit der Belege und der Belegstellenangaben ein Bild von der Wortpragmatik ergibt. – Ein Beispiel für die Reihenfolge der Belege findet sich unten unter 17.9.

17.8.2. Die Priorität der semantischen Aspekte bei der Auswahl der Belege ergibt sich aus dem Charakter des Wörterbuches als Bedeutungswörterbuch; wieder im Hinblick auf den Benutzer formuliert: aus der überragenden Rolle, die den semantischen Informationsanliegen (vgl. 4.3.2.2.) zugemessen wird. Dies heißt negativ, daß die Wiedergabe oder (im Belegstellenteil) der Nachweis von Erstbelegen höchstens eine periphere Rolle spielt. Es ist zumindest für ein synchron angelegtes Wörterbuch nicht einsichtig, daß ein Beleg x nur deshalb wiedergegeben wird, weil er einige Jahre früher als ein semantisch viel aufschlußreicherer Beleg y zu datieren ist. Dies entspräche auch keinem der antizipierten semantischen Benutzungsanliegen. Ins Positive gewendet: Vorrangig werden diejenigen Belege geboten, von denen der Bearbeiter meint, daß sie ihm bei der Erläuterung der Bedeutung von besonderem Nutzen waren, daß sie sich deshalb auch in besonderer Weise für die kritische Prüfung des Bedeutungsansatzes eignen und daß sie für das Verstehenlernen von Texten einen besonderen Beispielwert haben. Welche Belege diese Bedingungen erfüllen, haben die Herausgeber im Probeartikel abenteuer beschrieben, im Artikel über /arbeit/ erneut praktiziert (wenn auch nicht eigens thematisiert) und hat der Bearbeiter in einem zum Teil auf Material des Frühneuhochdeutschen Wörterbuches gestützten Artikel130130. Reichmann, Oskar, Möglichkeiten der Erschließung historischer Wortbedeutungen. In: In diutscher diute. Festschrift für Anthony van der Lee zum 60. Geburtstag. Hrsg. v. M. A. van den Broek/G. J. Jaspers. Amsterdam 1983, 111–140. (Amsterdamer Beiträge zur Älteren Germanistik 20). als methodische Richtlinie formuliert. Dies alles soll hier nicht wiederholt, sondern lediglich aufzählend noch einmal zusammengestellt werden. Diejenigen Belege haben den oben gemeinten semantischen Wert,

  • in denen das zu belegende Wort in einer Aufzählung bedeutungsähnlicher Wörter steht, aus der die Zugehörigkeit des Wortes zu einem onomasiologischen Feld erschließbar wird
  • in denen das zu belegende Wort in einer Mehrfachformel steht, aus der ebenfalls Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einem onomasiologischen Feld gezogen werden können
  • in denen durch stilistische Mittel (z. B. durch den genitivus definitivus) Art-Gattungs-Zuordnungen geleistet werden
  • in denen mindestens zweigliedrige Isotopielinien, z. B. des Musters Specificum/Genus proximum/Genera abstrakterer Stufen/Pronomina begegnen
  • in denen explizit Zuordnungen eines Spezielleren zu einem Allgemeineren vorgenommen werden
  • in denen stilistische Varianten zu dem zu belegenden Wort geboten werden, aus denen Specifica der Bedeutung erschließbar sind
  • in denen aufgelistet wird, was es alles an Specifica zu einem Allgemeinen gibt
  • in denen Gegensatzverhältnisse dargestellt werden
  • in denen der Weltzusammenhang, auf den mit einem Wort Bezug genommen wird, mit expliziten Prädikationen charakterisiert wird
  • in denen nicht ausformulierte, aber aus den Kollokationen, der Wortkompatibilität, der grammatischen Struktur erschließbare Aussagen über den Bezugsgegenstand des Wortes gemacht werden, die Rückschlüsse auf das allgemein akzeptierte Sprachwissen geschichtlicher Kommunikationspartner erlauben
  • in denen die Bedeutung schwieriger Wörter (vor allem von Fremd- und Lehnwörtern, von Neologismen, Archaismen, Provinzialismen) schon dem originalen Textrezipienten durch satzgliedintern hinzugefügte allgemeinsprachliche Ausdrücke (z. B. Synonyme, nachgestellte Appositionen) erläutert wird
  • die satzgliedübergreifende, zum Teil recht ausführliche textinterne definitionsartige Erläuterungen der Wortbedeutungen enthalten
  • die das Wort in phraseologischer oder in sprichwörtlicher Verwendung enthalten
  • in denen das Wort in einem Bild gebraucht wird
  • in denen das Wort als Tropus (z. B. als Euphemismus, Ironie, Katachrese, Metapher, Metonymie, Synekdoche) verwendet wird
  • in denen mit der Wortetymologie gespielt wird.

17.9. Das Wörterbuch enthält in reicher Fülle Beleg(stellen)blöcke, die hier als exemplarisch dafür wiedergegeben werden könnten, wie Pragmatik und Semantik des Wortes an Beispielen vorgeführt, dadurch nachprüfbar und lernbar gemacht werden. Besonders hingewiesen sei z. B. auf: abbrechen 10; 11; abbrechung 2; abbruch 3; abend 1; 4; abenteuer 1; 6; 7; 8; 9; 13; ablas 5; 6; 7. Das Beispiel ablas 6 wird in extenso vorgeführt, aber aus Raumgründen nicht kommentiert. Es dient zugleich als Beispiel für die in 17.8.1. beschriebene regelhafte Belegstellenfolge:

ablas [...] 6. ›Nachlaß oder Erlaß der Sündenschuld und damit verbunden geglaubter Sündenstrafen durch die Kirche auf Grund der Erfüllung vorgeschriebener, darunter vor allem finanzieller Voraussetzungen‹ [...].

Chron. Köln 2, 67, 17 (rib., um 1400): der valsche breve gemacht had [...] van afflais, ind hed grois gelt davan genomen. Luther, WA 30, 3, 309, 8 (Wittenb. 1531): was fur eine heubt buͤberey ist mit dem Ablas. Wer sich auffs Ablas getróstet und verlassen und also gestorben odder gelebt hat, der hat damit den Heiland Jhesum Christum muͤssen lassen faren. Gille u. a., M. Behaim 241, 43 (nobd., 2. H. 15. Jh.): wer gelt hat, der wurt sunden frei. | den aplass sy verkǎffen. Chron. Augsb. 2, 45, 18 (schwäb., Hs. 16. Jh.): daß sovil pilgerin kamen von verre und von nache, die den abloß suechten [...]. man mueßt 7 tag da beleiben und alltag in 4 kirchen gan und ir almuessen darinnen laßen. und sol man wißen, daß die benedicier groß und vil gelts auflegten, darnach und der man reich oder arm was, und darnach sie statt funden an den leuten, es was alles nur umb das gelt zu tuen. man sagt fürwar, daß von pfingsten biß auf Jacobi kain tag nie kam, es wurd ain Augspurger metz voller Regenspurger da gelaßen und gegeben, dann iederman wolt gen himl. Chron. Augsb. 9, 221, 16 (schwäb., 1544/5): ir glaub was, daß kain fegfeur wer, und daß der aplas umbsonst und vergebens, auch allain von des babsts geutz wegen erdacht were. Koller, Ref. Sigmunds 62, 12 (Hs. um 1475): Nü müß man von der penitentzerey den applas der sunden hert bezaln. Schade, Sat. u. Pasqu. 1, 35, 314 (wohl ⌈schweiz. 1525⌉): Zů Rom hat man noch eins erdacht, | Vil ablaß in teutsch lant gebracht, | Die leut darmit ser übernomen. Nyberg, Birgittenkl. 1, 365, 26 (oobd., 1526): wer vmb seine gebot nit gibt, ime vnd den seinigen nicht gellt reicht, sie nit ehrlich helt, nit ablaß kaufft. – Engel, Rats-Chron. Würzb. 91, 17; Luther, WA 41, 721, 22; zu Dohna, Staupitz/Scheurl 2, 195; Chron. Nürnb. 4, 159, 7; 183, 19; Koller, Ref. Sigmunds 195, 7; Chron. Strassb. 1, 90, 20; 2, 558, 12; Diehl, Dreytw. Essl. Chron. 65, 6; Barack, Teufels Netz 4367; Phrainen, Stadtr. Sillein 36 b, 21.

Abb. 20: Der Beleg- und Belegstellenteil am Beispiel von ablas 6.