abrechen,
häufig ,
1
abrechnenV.
Weitgehend paralleles Bedeutungsfeld unter 2
abreiten
.1.
›mit jm. abrechnen, die Rechnung zusammenstellen (vom Verpflichteten und vom Begünstigten gesagt)‹, zum Teil mit der Implikation: ›eine Rechnung bezahlen, begleichen‹; ütr.: ›mit jm. abrechnen, jn. zur Rechenschaft ziehen‹; offen zu 2; zu
1
rechnen
3.Belegblock:
Ziesemer, Gr. Ämterb.
19, 36
(preuß.
, 1422
): item von alle deme obengeschreben steyne ist mit dem czigelstreicher abegerechent und ist beczalt.
Loose, Tuchers Haushaltb.
56, 20
(nürnb.
, 1507
): Item adi 14 augusto mit Herman Schopf meinem schuchster abgerechet.
Turmair
4, 610, 10
(moobd.
, 1522
/33
): wolten inen allain die schmach schand unêr und schaden [...] widergelten, woltens abwischen und mit gleichem wert wider bezaln, darnach ains gegen dem andern abrechen und abwischen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
513, 28
(m/soobd.
, 15. Jh.
): der sol sein in der straf im stock und mit dem probst umb des wandel abrechen als nagst als er mag.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
285, 10
; Loose, a. a. O.
95, 15
; Maaler
4v
; Wrede, Aköln. Sprachsch.
32b
; Krieger, Ravensb. Kaufl.
1933, 51
; Schirmer, Kaufmannsspr.
4
; Dietz, Wb. Luther
1, 25a
.2.
›etw. zusammenrechnen, eine Rechnung führen, etw. ausrechnen‹; zu
1
rechnen
2.Belegblock:
Löscher, Erzgeb. Bergr.
128, 13
(omd.
, 1548
): Tregt sich im abrechnen der gegebenen steuer zum stollen irrung zue.
Maaler
4v
(Zürich
1561
): Abrechnen / Das eyngenommen vnd außgaͤben gegen einanderẽ abziehen. Dispungere rationes.
Enders, Eberlin
1, 155, 22
(Basel
1521
): die [...] maͤssen auß die lenge des faͤgfewrs [...] vnd zelen ab jar, monat [...] haben auch kein zwyfel dar an, es sy recht ab gerechnet.
3.
›jm. etw. (einen Teilwert von einem Gesamtwert) abziehen, abrechnen‹.Bedeutungsverwandte:
abkürzen
innebehalten
abnemen
Belegblock:
Küther, UB Frauensee
358, 19
(thür.
, 1525
): Doch sal der hoffman daz samekorn nemlich vierundvirczigk maldir korn und haffer abczurechen habe.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
138, 34
(omd.
, 1529
/30
): so rechen man dem hauer und arbeter ein [tag] am lon abe.
Skála, Egerer Urgichtenb.
75, 13
(nwböhm.
, 1571
): het Ims [Kees] Keyser am Lon Abgerechnet.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
264, 9
; Bastian, Runtingerb.
2, 213, 24
; Dietz, Wb. Luther
1, 25a
.