abschleipf,
das
;
zu
abschleipfen
.
›Verfall, Niedergang von etw. (z. B. von Gütern)‹.
Bedeutungsverwandte:
2
abschlag
5,
verödung
.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid.
90, 44
(
m/soobd.
,
1590
):
damit er angeregtes schloß [...] in gueten weßentlichen pau erhalt und nicht in abschlaipf und verödung kumben laße.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
492, 17
(
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
alßdan die güeter nur in noch merern abschlag und abschläpf komben.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
3, 20
(
smoobd.
,
17. Jh.
):
der, so das abschlaipf gemacht het, ist darumben von seiner urbargerechtigkait und in meines genedigisten herrn straf gefallen.