streifen,
V., unr. abl.;
zu
mhd.
strîfen
›streifen‹
(Lexer
).2, 1238
›etw. (einen Zaun) streifen (und dadurch beschädigen)‹.
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
121, 13
(rhfrk.
, 1599
): strief aber einer einen gemachten zaun und würd fürbracht, als befohlen ist, der hat verloren ein ℔ heller.