ban|gehag,
das
;–/-er
+ Uml.›Bannzaun, Einfriedung um ein der öffentlichen Nutzung entzogenes Gebiet‹; auch metonymisch: ›durch einen Bannzaun begrenztes Gebiet‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Pankhägern und zein sollen sumer und winter ganz sein.
es werden jezo in offentlichen pandätting die rain und pimarch der herrschaft Pfannberg gericht und freihaiten, als auch paanzeün, paankhäger, recht- und freiweeg, gemain und andere freihaiten, [...] vermelt.