banhag,
der
.
›Einfriedung, deren Erhaltung geboten ist‹; metonymisch: ›durch Einfriedung begrenztes Gebiet‹; die Einfriedung diente wohl als Abgrenzung zur Allmende;
vgl.
2
 25.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
314, 18
(
halem.
,
1605
):
1/2 juchert am pannhag in der Allmenden.
Ebd.
319, 28
(
1608
):
ein tauwen matten [...] stost vnden an Georg Windischen, oben an Lenz Mettauwers erben, einseit an dem bach, anderseit am bann hag.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
von der Khling geets in ein paanhag auf.
Schib, a. a. O.
369, 17
.