b) ›der dritte‹; zu a) und b): in festen und variablen Fügungen und Wortbildungen gebraucht, die Zeiträume, Termine und Fristen strukturieren bzw. die Uhrzeit, ein Datum oder das Alter e. P. / e. S. angeben; im Bereich von Religion und Recht teilweise mit starker Tendenz zu qualifizierender oder symbolhafter Idealisierung und Formelhaftigkeit; vgl. ausdifferenzierend
ff.; 1119f.; anschließbar an
1, offen zu
6;
7.
Syntagmen
Zu a):
d. aufschub / dienste / dingtage / gezeiten / jare / laubris
(hier ›Herbst‹)
/ manot / morgen / nächte / rechttage / sonnentage / tage / tagzeiten / zins
(hier ›in drei Jahren aufgelaufene Zinsen‹),
d. hochzeitliche tage, d. lange schichten, d. jare / manot alt, d. stund lang, d. jare / sonnentage nacheinander, d. tage alle tage
›alle drei Tage; drei Tage lang‹,
sechs wochen und d. tage
(formelhaft),
d. vierzehen tage
›sechs Wochen‹;
al jar der dreier jaren
›alle drei Jahre‹;
bei d. stunden / jaren
›seit drei Stunden / Jahren; drei Stunden / Jahre lang‹,
zu dreien sieben nächten
›in drei Wochen‹; ˹
drei (nach mittag) schlagen
;
gegen / um drei, um die halbe drei
˺ (jeweils zur Angabe der Uhrzeit). – Zu b):
der dritte herbst(-manot)
›November‹,
die dritte nacht, der dritte tag
1. ›Endpunkt einer Frist von 3 x 24 Stunden‹, ˹
der dritte jarstag / rechttag / tag
2.˺ ›der dritte Gerichtstag‹,
die dritte stunde
(zur Angabe der Uhrzeit; dazu bdv.: vgl.
,
die
,
1).
Wortbildungen
Zu a): ›Zeitraum von drei Jahren‹,
˹
(in der Fügung
dreimädige wiesmad
),
˺ ›dreimal jährlich zu mähende Wiese‹ (15. Jh.),
˹
,
,
˺ ›drei Monate alt (lang, andauernd, wachsend u. ä.)‹,
›dreimal (zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb eines bestimmten Zeitraums)‹.
Zu b): (
der
) ›Seelenamt, Totengedächtnis am dritten Tag‹ (dazu bdv.: vgl.
, Zahlwort,
4).