reuel,
der
;
bei Luther auch
reuling
; zum behaupteten Zusammenhang mit (im Belegzeitraum nicht nachweisbarem)
räueln
›schreien (in der Brunstzeit)‹ (von Katern) vgl. .
1.
›Reue; Nachsehen; schlechtes Gewissen‹; stärker auch: ›Gewissensqual‹; überwiegend im Sinne einer Personifikation: ›Teufel, Quälgeist des Gewissens‹;
zu 2.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): (
das
) 3,
1
1; vgl. , (
das
) 4.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Das wissen wol die es erfaren haben, dann wenn der reüwling kompt, da laufft man hin und her und vermainen jm mit den wercken zuͦhelffen.
wenn solcher beschleffer hernach, wenn er mit der andern ynn der offentlichen Ehe sitzet, den rewel begonst zu fulen und des gewissens unruge wuͤrde yhn treffen.
Ebd. (
1532
):
bis man soviel verkriegt und blut vergossen hat, das der Rewel kompt, und gibt etlich taussent gulden fur die seelen die umbkomen sind.
Ebd. (
1540
/
5
):
Das ist der Stachel, wenn die Suͤnde auffwachet im Gewissen und dem Menschen bange macht, das er nicht weis, wo er bleiben sol. Wir heissen es auff Deutsch den Rewel.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
557, 1606
(
Magdeb.
1608
):
Was man thut / das thue man mit Rath / | Das nicht Rewel kom nach der that.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Die sich auß vorwitz gern vernewen, | Die muͤssen offt den rewel kewen.
2.
›Ablass‹; polemisch abwertend;
vgl. 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 6.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Die Glerten sagen jetzundt frey, | Das nur ein lauter fúrwitz sey, | Das man gen Rom, Sanct Jacob laufft, | Vnd vor sein Gelt den Rewel kaufft, | Vnd holt nicht mehr denn muͤde Beyn.