ringern,
V.
1.
›etw. (eine physische, seelische oder moralische Bürde) mildern, leichter oder erträglicher machen‹; speziell: ›etw. (Schmerzen, Kummer u. dgl.) lindern‹; refl.: ›leichter werden, sich verringern‹; vgl. 2
(Adj.) 3; 4.Gehäuft Texte religiösen Inhalts.
Syntagmen
(jm.) etw
. (z. B. den bauch / gelust / kummer / schmerz
[mehrfach] / tod / überlast, die arbeit / armut / bürde / furcht / krankheit / leibstrafe / mühe / pein / schmach / schwere / sorge, die gesetze
) r., j
. (z. B. got, der ritter / schöpfer, die söne
) / etw
. (Subj., z. B. der stein / trost, die geduld / kunst, das öl
) etw. r., j. etw. mit dem gebet, mit worten r., den weg mit geschwäz r., got
(Subj.) seine hand von jm. r., etw
. (Subj., z. B. js. pein, das blut / haupt
) sich r
.Wortbildungen:
ringerung
Belegblock:
das, mocht ein anfang [...] werden, die andern gesetz allzumal auffzuheben vnd seine tyranney zu reformieren vnd ringerñ.
so sol pillich der kranck geduldig sein, wan / dy geduld ringert im sein / kranckhait vnd auch mindert / oder etwan gancz abnympt dye / pein des fegfewrs.
Du [jungfraw rein] ringerung der pein verdampter seln.
Wann alle sein sún wurden sament das sy ringerten
[nd. Bibel um 1478:
sachtmaken;
senftigtenEck
1537: ;
tröstenFroschauer
1531 / Dietenberger
1534 / Luther
1545, 1. Mose 37, 35: ]
den schmertzen des vatters. gebt sy got israhel zuͦ einer wunniglich: ob er villeicht ringert
[nd. Bibel um 1478:
vorheuet;
wird seine Hand leichter werdenFroschauer
1531 / Eck
1537 / Luther
1545, 1. Sam. 6, 5: ]
sein hand von euch. An der haupt adern solt du lassenn / so ringert sich das haupt vnnd das bluͦt.
da pat er den schephaͤr | daz er im ringert den gelust.
wolt da ringern vnd senftmüetigen mit seinem gepët die schmëch vnd den v̈berlast.
2.
›jm. (finanzielle) Erleichterung verschaffen‹; meist: ›(jm.) etw. (eine durch das Recht geregelte finanzielle Auflage, z. B. Steuer, Abgabe, Geldstrafe, oder sonstige Leistungsverpflichtung) reduzieren, senken‹; Spezialisierung zu 1; vgl. 2
(Adj.) 3; 4.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
j. r
. (absolut); e. P. / e. S. etw
. (z. B. den dienst, die pein, die beschwerden / bussen
) r., e. S
. (z. B. der stat
) etw. r
.Wortbildungen:
Belegblock:
iedoch habe er dhayn ringerung noch nachlassen der uffgelegten anzale noch dhain gelt darfur zu nemen erlangen mogen.
[etlich foͤgt] zaigten an, sy hetten ethlich besch(w)erda, die solte ain ersamer raut ina ringern.
wellend wir mencklich [orten] by jren fryheytten / und grechtikeytten lassen bliben / ja wo man über billichs beschwaͤrt jst
.
ringern / und früntlich bedencken. Rennefahrt, Statut. Saanen ;
‒
Vgl. ferner s. v. .3.
›etw. verkleinern‹; ütr.: ›etw. in seinem Wert schmälern‹; auch: ›jm. etw. (das ihm zusteht) entziehen, vorenthalten‹; ›jn. / etw. herabsetzen, erniedrigen‹; speziell: ›eine Münze abwerten‹; vgl. 2
(Adj.) 1; 6.Wortbildungen:
ringerung
Belegblock:
Dysze reymen dem Teuffel eyn und ryngeren, auch vorwusten gottis reich.
So gar hat der Herr nie nichts durch gleichnußen geredt / dz durch die Allegoria geryngert oder verkleinert werde.
So einer einen stein außgraben täte seines nächsten gränze dardurch zu ringern, der soll aus der gemeind gestoßen.
wie er die geystligkeyt ßo gar ringert, das er wolt die heiligen betler orden abthun.
was sagt ir von außkommen, so ir doch selbs die pfründe ringert und beschwärt mit zinsen.
Diese Predigten aber habe ich [...] nicht geringert.
Bey den Nabatheis welcher sein guͤtter ringert / wirt offentliche gebuͤst / der sie aber meret / dem wirdt vil ehr angethan.
weil sich aber die burgerschaft umb ein nambhaftes nach und nach geringert, als ist der rat zue zweien malen umb neün person eingezogen worden.
swer daz lon velschet oder ringert mit wert oder mit andern dingen, der geit diu selben buͦzze.
Wye man muncz pessernn sol. | [...] | Wye man muncz ringern sol.
was ringert ew̌er wirde, | wisst, herr, will ich mich allzeit gen eǔch massen.