ringern,
V.
1.
›etw. (eine physische, seelische oder moralische Bürde) mildern, leichter oder erträglicher machen‹; speziell: ›etw. (Schmerzen, Kummer u. dgl.) lindern‹; refl.: ›leichter werden, sich verringern‹; vgl.
2
(Adj.) 3; 4.
Gehäuft Texte religiösen Inhalts.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 22, , ,
1
1, 2; 3, 2, , , 1; vgl. (V.) 2,
2
(V.) 1.
Syntagmen
(jm.) etw
. (z. B.
den bauch / gelust / kummer / schmerz
[mehrfach]
/ tod / überlast, die arbeit / armut / bürde / furcht / krankheit / leibstrafe / mühe / pein / schmach / schwere / sorge, die gesetze
)
r., j
. (z. B.
got, der ritter / schöpfer, die söne
)
/ etw
. (Subj., z. B.
der stein / trost, die geduld / kunst, das öl
)
etw. r., j. etw. mit dem gebet, mit worten r., den weg mit geschwäz r., got
(Subj.)
seine hand von jm. r., etw
. (Subj., z. B.
js. pein, das blut / haupt
)
sich r
.
Wortbildungen:
ringerung
1 ›Erleichterung, Besserung (z. B. des Schmerzes, der Krankheit)‹ (dazu bdv.: 1).

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
das, mocht ein anfang [...] werden, die andern gesetz allzumal auffzuheben vnd seine tyranney zu reformieren vnd ringerñ.
Langen, Myst. Leben
173, 21
(
nobd.
,
1463
):
so sol pillich der kranck geduldig sein, wan / dy geduld ringert im sein / kranckhait vnd auch mindert / oder etwan gancz abnympt dye / pein des fegfewrs.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Du [jungfraw rein] ringerung der pein verdampter seln.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Wann alle sein sún wurden sament das sy ringerten
[nd. Bibel um 1478:
sachtmaken
;
Eck
1537:
senftigten
;
Froschauer
1531 /
Dietenberger
1534 /
Luther
1545, 1. Mose 37, 35:
trösten
]
den schmertzen des vatters.
gebt sy got israhel zuͦ einer wunniglich: ob er villeicht ringert
[nd. Bibel um 1478:
vorheuet
;
Froschauer
1531 /
Eck
1537 /
Luther
1545, 1. Sam. 6, 5:
wird seine Hand leichter werden
]
sein hand von euch.
Arndt, biechlin
A iiijr
, 26 (
Freiburg
1523
):
An der haupt adern solt du lassenn / so ringert sich das haupt vnnd das bluͦt.
Niewöhner, Teichner
357, 151
(
moobd.
,
1360
):
da pat er den schephaͤr | daz er im ringert den gelust.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
88, 27
(
tir.
,
1464
):
wolt da ringern vnd senftmüetigen mit seinem gepët die schmëch vnd den v̈berlast.
Keil, Peter v. Ulm
175
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Sappler, H. Kaufringer
5, 42
;
11, 126
;
Vgl. ferner s. v. 14, ,
2
(Adj.) 4.
2.
›jm. (finanzielle) Erleichterung verschaffen‹; meist: ›(jm.) etw. (eine durch das Recht geregelte finanzielle Auflage, z. B. Steuer, Abgabe, Geldstrafe, oder sonstige Leistungsverpflichtung) reduzieren, senken‹; Spezialisierung zu 1; vgl.
2
(Adj.) 3; 4.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Gegensätze:
1
6, 3.
Syntagmen:
j. r
. (absolut);
e. P. / e. S. etw
. (z. B.
den dienst, die pein, die beschwerden / bussen
)
r., e. S
. (z. B.
der stat
)
etw. r
.
Wortbildungen:
ringerung
2 ›Minderung, Senkung (einer abgaberechtlichen Auflage, finanziellen Verpflichtung u. dgl.)‹ (dazu bdv.: 2, 2, 5 [subst.]; ggs.: 1).

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
iedoch habe er dhayn ringerung noch nachlassen der uffgelegten anzale noch dhain gelt darfur zu nemen erlangen mogen.
Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1524
):
[etlich foͤgt] zaigten an, sy hetten ethlich besch(w)erda, die solte ain ersamer raut ina ringern.
Jörg, Salat. Reformationschr.
572, 27
(
halem.
,
1534
/
5
):
wellend wir mencklich [orten] by jren fryheytten / und grechtikeytten lassen bliben / ja wo man über billichs beschwaͤrt jst
.
ringern / und früntlich bedencken.
Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Fuchs, Kart. Aggsbach ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ; ;
Rwb f. (mit weiteren Wortbildungen);
Vgl. ferner s. v. .
3.
›etw. verkleinern‹; ütr.: ›etw. in seinem Wert schmälern‹; auch: ›jm. etw. (das ihm zusteht) entziehen, vorenthalten‹; ›jn. / etw. herabsetzen, erniedrigen‹; speziell: ›eine Münze abwerten‹; vgl.
2
(Adj.) 1; 6.
Gegensätze:
1,
1
8.
Wortbildungen:
ringerer
›Verschlechterer (von Münzen)‹ (a. 1559; dazu bdv.: 1),
ringerung
3 ›Minderung (z. B. von Münzen)‹ (a. 1528; dazu bdv.: ) .

Belegblock:

Luther, WA (
1519
):
Dysze reymen dem Teuffel eyn und ryngeren, auch vorwusten gottis reich.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
So gar hat der Herr nie nichts durch gleichnußen geredt / dz durch die Allegoria geryngert oder verkleinert werde.
Kollnig, Weist. Schriesh.
157, 14
(
rhfrk.
,
1595
):
So einer einen stein außgraben täte seines nächsten gränze dardurch zu ringern, der soll aus der gemeind gestoßen.
Meisen u. a., J. Eck
11, 11
(
Leipzig
1520
):
wie er die geystligkeyt ßo gar ringert, das er wolt die heiligen betler orden abthun.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
obd.
1524
):
was sagt ir von außkommen, so ir doch selbs die pfründe ringert und beschwärt mit zinsen.
Trunz, Meyfart. Tub. Nov. Vorr.
2, 17
(
Coburg
1626
):
Diese Predigten aber habe ich [...] nicht geringert.
Franck, Decl.
335, 20
(
Nürnb.
1531
):
Bey den Nabatheis welcher sein guͤtter ringert / wirt offentliche gebuͤst / der sie aber meret / dem wirdt vil ehr angethan.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
weil sich aber die burgerschaft umb ein nambhaftes nach und nach geringert, als ist der rat zue zweien malen umb neün person eingezogen worden.
Maaler (
Zürich
1561
):
Sein ansaͤhen Ringern vñ verachtlich machen.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
um 1310
/
2
):
swer daz lon velschet oder ringert mit wert oder mit andern dingen, der geit diu selben buͦzze.
Vogel, Pract. Alg. Ratisb.
262, 10
(
moobd.
,
M. 15. Jh.
):
Wye man muncz pessernn sol. | [...] | Wye man muncz ringern sol.
Panzer, Seifrid Füetrers
364, 6
(
moobd.
,
1478
/
84
):
was ringert ew̌er wirde, | wisst, herr, will ich mich allzeit gen eǔch massen.