streifen,
V., unr. abl.;
zu
mhd.
strîfen
›streifen‹
(
).
›etw. (einen Zaun) streifen (und dadurch beschädigen)‹.
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
121, 13
(
rhfrk.
,
1599
):
strief aber einer einen gemachten zaun und würd fürbracht, als befohlen ist, der hat verloren ein ℔ heller.