aber|handel,
der
.
wohl: ›unerlaubter Handel‹; Bedeutung aus dem Belegzusammenhang nicht sicher erschließbar, vgl. , beide mit pejorativem Wortbildungspräfix
aber-
;
wohl zu  7.

Belegblock:

Krebs, Prot. Konst. Domkap.
78
(
nalem.
,
1488
):
Nuntz dester minder söll er dem Steffan nuntz nachschriben noch hindren in kain weg, öch kainß aberhandels ziehen, dann wo das beschechen wurde, so wöllend sy im vrlob geben.