abgraben,
V., unr. abl.
1.
›(Bäche, Teiche, Gewässer) durch Ziehung von Gräben ableiten, auslaufen lassen‹; Belegblock:
Zum andern wisse er von dem Teich der Er abgraben vnd gefischet haben solle, auch nichts.
von ains wassers wegen so sy dem Naͤgellin abgegraben hetten.
Einer Statt das Wasser (abgraben) [...] Deriuare.
Bad. Wb.
1, 9a
.3.
›(Straßen) aufgraben, durch Aufwerfen der Erde sperren‹.4.
›Land durch Verlegung des Grenzgrabens antasten‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .5.
›etw. abschneiden, abstechen‹; auch spezialisiert: ›etw. eingravieren‹.