2
abschlag,
der
;
-(e)s/(-e)
+ Uml.
1.
›Auf-, Umschlag am Rock; Schelle, Spange‹.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1574
):
die statrock haben hinden absclech, breit und mit zwein kanten gefeirt.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
178, 25
(
nobd.
,
1475
/
6
):
abslege vergult sol gantz lautter silber sein.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
38a
.
2.
›Einschnitt, plötzliche Vertiefung im Gelände‹.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Abschlag als an einem büchel. Recessus collis.
3.
›abgetriebenes Waldstück; durch Holzschlag entstandener Weideplatz‹;

Belegblock:

Vorarlb. Wb.
1, 34
.
4.
›Absatz, Umschlag von Waren‹;
vgl.  13.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
38b
.
5.
›Verfall von etw. (z. B. von Gütern); Schaden, wirtschaftliche Not von jm.‹;
vgl.  151617.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
hierunter alßdan die güeter nur in noch merern abschlag und abschläpf komben.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1628
):
das etliche unserer burger zu Pechlarn [...] in abschlag und verderben gerathen.
6.
›Ersatz von etw. (Schaden o. ä.)‹.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
38b
.
7.
›Abschlagszahlung‹;
vgl.  17.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
38b
.
8.
›Rückgang, Verfall des Preises; Herabsetzung des Preises; geschäftlicher Verlust; Abzug, Minderung von etw. (z. B. von Einkünften)‹;
vgl.  151617.
Syntagmen:
a. sein gros; etw. one a. niessen
(mehrmals) /
versetzen; a. der jare, des schadens; a. an etw.; geld one a.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1579
):
Im kaufhandel ist groisser sorg, | Afsclag, drog, burgschaft, scholt und borg.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
dieselbige woche obgeschrieben was kein abeschlack am feuerwercke, das schock holtz galt 6 neue d.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
174, 9
(
nobd.
,
1475
):
Wil dann der, des die wollen gewesen ist, denselben ußwurf behalten, mag er tun oder ein abslag an der wollen leiden nach der gesworen erkentnuß.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1589
):
so leidt einer schaden zu wasser oder lande. Der absclach ist grois, das gewin klein.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1342
):
also daz si die von úns in phandes wise inne haben und niessen súllen ân allen abslag.
Loesch, Kölner Zunfturk. ; ; ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Maag u. a., Habsb. Urbar
2, 1, 595, 3
;
614, 4
;
Bastian u. a., Regensb. UB
46, 23
;
Sappler, H. Kaufringer
16, 432
;
Schmitt, Urkundenspr.
1936, 196
;
Schirmer, Kaufmannsspr. .
9.
›Staustelle in fließenden Gewässern zur Ableitung des Wassers‹;

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1587
):
soll einem jeden [...] bach durch die wässerungen oder andere abschläg der fluß nicht gar genommen [...] werden.
Rechn. Kronstadt
2, 540, 21
(
siebenb.
,
1538
):
Item czw dem abschlag, in fossato retro monachos dedi clavos gyr Francisco lignifabro, 12.
10.
›Ablehnung, Verweigerung von etw., abschlägige Antwort auf etw.‹;
Bedeutungsverwandte:
(s. v.  22), .
Syntagmen:
a. beschehen; sich des a. besorgen; a. eines amtes; ursache des a.

Belegblock:

v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
sage mir, zu welchem Herrn woltest du nach meinem abschlag ziehen?
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
wiewol sich vil gedachte unsere herrn [...] dises [...] fürschlags und bittens bei e. g. und gunsten kains abschlags besorgen.