abspenen,
V.
›jm. jn. abwerben (bes. aus einem Dienstverhältnis)‹; auch: ›jm. jn. (z. B. die Frau) abspenstig machen, ausspannen‹;
vgl. .
Belegblock:
Niemandes sein gesinde abzuspenen.
Es sall kein huttenherr dem andern sein koler abspenen bey pene und straffe.
Und hat mir mein frauen abgespent, | Das sie sich nicht mer nach mir sent.