abstillen,
V.
›die Ruhe wiederherstellen; jn. beruhigen‹.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1524
):
da kam ein geleuf auf den Berlach, daß man die leden zůthett, [...] war ain solchs ding, daß niemant weßt, wie oder wo oder gegen wem. ward mue abzůstillen.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
der das kriegsvolck nit ab kundt stillen.