abwandeln,
V.
›jn. bestrafen‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 16. Jh.
):
so oft ein richter ainen rath oder ganze gemain zusamben beruefen last, aber ain oder anderer [...] nit erscheinen thäte, der solle iedesmahl per ain viertl taller abgewandelt werden.