abweren,
V.
›jn./etw. (z. B. Vieh) wegtreiben, verjagen‹.
Bedeutungsverwandte:
 5; vgl.  3.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1525
):
wenn es [vich] aber der flurhay beschreit oder abwert, so ist es verfallen funf schilling.