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achtman,
der
;
-/
auch
sowie
achtmän(ne);
zu
4
.
›Mitglied eines Gremiums von acht Personen‹, z. B. eines Kirchengemeinderates oder eines Zunftvorstandes.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1, .

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
eyn rad hat macht allen hantwergen, fleisshouwern achtmann, den wullewebern czeichmeistern, den smeden achtmann etc., ore vormunden zu bestetigenn.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
66
.