aderlassung,
die
.
1.
›Aderlaß‹;
2.
›Anritzung der Rinde von Obstbäumen und Durchlöcherung ihres Stammes zum Zwecke der Verbesserung der Obstqualität‹.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
124, 19
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Der beume aderlassung. Die erste aderlassung merke: so der baum tregt russig obst, so bore mit einem neberich ein loch in den stamm bis auf den kern, so rinnet heutigs wasser heraus. [...] Die ander aderlassung. Nemet ein messer [...], thut einen riß herab von den ersten biß zu den erden in der rinden.