adieren,
V.;
›etw. annehmen, in Besitz nehmen‹.
Rib.; 16./17. Jh.
Syntagmen:
etw. durch absterben a.
Belegblock:
so hab ich min anpart des eigentums adieirt und angenomen.
were also die halfscheit des aligen eigentums uff sei als die moder [...] angefallen, wilche halfscheit sei adieirt und angenomen hatt.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
70
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