adieren,
V.;
aus
lat.
adire
›an etw. herangehen, etw. übernehmen‹
(
Georges
1, 113/4
).
›etw. annehmen, in Besitz nehmen‹.
Rib.; 16./17. Jh.
Bedeutungsverwandte:
 1 (formelhaft),  45.
Syntagmen:
etw. durch absterben a.
Wortbildungen:
adierung
(dazu bdv.: vgl. ).

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1554
):
so hab ich min anpart des eigentums adieirt und angenomen.
were also die halfscheit des aligen eigentums uff sei als die moder [...] angefallen, wilche halfscheit sei adieirt und angenomen hatt.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
nach Adierung vnd annemung der Erbschafft.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
70
.