aftervogt,
der
.
›Untergebener oder Stellvertreter eines Vogtes, Untervogt‹.
Wortbildungen:
aftervogtgericht
›Gericht des Untervogts‹.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 1 (
mfrk.
,
1437
):
so sulde sin aftervaid solichs eime zendener zu Trone sagen.