alfang,
der
;
-/-e
+ Uml.
die Handlungsbezeichnung ›Aalfang‹ ist nur unsicher belegt (vgl. unten den 2. Beleg, 1. Erwähnung); sie wird aber von den beiden Metonymien a) ›Beute des Aalfanges‹ und b) ›Fangvorrichtung für Aale‹ vorausgesetzt;
zu
1
 1.
Zur Sache: Angaben zu b):
Preuss. Wb. (Z)
1, 3
.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Wo pleibt das [...] wisichen von 100 hauffen haw und der ohelfang [...]?
In diesem ampt sein vil sehe, die gar wenig tragen; man muß nach dem olfang sehen, das dar etzliche olfenge angerichtet werden.
muß er zür molen und fischerey fleisiger züsehen, sünderlich auch zum olfang, und dos die fliesser nicht verstellet werden.