alpenherre,
der
;
-/-n.
›j., der über die Einhaltung der Weiderechte auf Almen Aufsicht führt und die für den Almbetrieb erforderlichen Verwaltertätigkeiten ausübt‹;
zu
1
 3,  7.
Zu einer Sachbeschreibung aus dem Jahr 1788 vgl.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock: