anleitampt,
das
.wohl: ›Behörde, die jn. (einen um Schadenersatz Klagenden) zur Sicherung seiner Ansprüche auf ein Gut des Beklagten einweist‹; Bed. nur aus dem Wortbildungsfeld
anleite
2, anleiten
4 erschließbar.Belegblock:
das anleit ambt uff dem lantag.