anwieden,
V.;
zu
Wiede
›Binderute‹ ().
›(Vieh) anjochen, anschirren‹.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1680
):
das weilen der Hanß Grau solchen weeg weeder mit angewehtem viehe zu leiden schuldig.