artikelsweise,
Adv.
1.
›in einzelne Gliederungspunkte, Abschnitte, Aussageeinheiten aufgeteilt, Punkt für Punkt‹; Belegblock:
als ir uns in aim eingelegten zedel, artickels weys verzaichnet, zuschickt, wes nechst vergangen samstags beratschlagt worden.
Die beschwerung [...] so bishero das gottshaus [...] erlitten und tragen hat, auf das kürtzest articulsweis angetzaigt, wie hernach volgt.
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
wöllen wir eynem jeden cläger freygelassen und heimgestelt haben, dieselbig sein clag articulsweiß zu stellen oder aber summarie fürzubringen und volgendts [...] in termino articulandi zu articulirn.
Ebd.
249, 16
: soll der appellant sein appellationclag in gemeyner weiß oder aber mit außfürung seiner beschwerden articulsweiß in schriften fürbringen.