assessor,
der
;–/-es.
›an der Entscheidung der Prozesse mitwirkender oder beratender Beisitzer an Gerichten‹.
Belegblock:
sollen auch bederseytz religion assessores und cammergerichtspersonen keiner den andern derwegen verachten.
des Schoͤpfen⸗Stuhls / wie auch allgemeinen Hoffgerichts allhier Hochansehnlicher Assessor.
So schafft kein advocat do nit, | Peystenden noch procuratores, | Auffmercker oder assessores, | Eingerley rot hie zu ersuchen.