aufdinger,
der
;
–/-Ø.
1.
›städtischer Beamter oder sonstiger obrigkeitlicher Beauftragter (z. B. j., der das Heer aufbietet)‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1450
):
dieselben wegen sampten sich am Marckt und den bott auf der Puchner und die aufdinger.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
Vor den herrn zum amptbuch geordnt sollen die hernachgeschriben ambtleut gefertigt werden, mit sambt allen geschworen maistern der hantwerck: Aufdinger gein Hungern 4.
2.
ein aus den vorliegenden Quellen nicht genau identifizierbarer Handwerker.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1440
/
44
):
ob fewer auß komen were, so solt zu demselben fewer nymants laufen noch reiten, dan die zwen [...], die von rats wegen darzu bescheiden waren und darzu tzymmerleut, schrotter, aufdinger, ableger, puttner und bader mit yrem geveß.
Ebd. (
1485
):
wurd es [...] finster, also bestellaten wir ettwovil aufdinger, anstecher und ander mer, di man gehaben möcht, mit prynnenden fackelen ime entgegn gingen.