aufnotieren,
V.
›etw. aufschreiben, schriftlich festhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  1.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
71, 4
(
rhfrk.
,
1684
):
Welche nun frevelhaft darwider handlen, solle nicht allein der allmendschütz sondern auch übrige allmendsgenossen bey ihren pflichten fleißig aufnotiren.