aufrechnung,
die
.
›Abrechnung, Rechnungslegung‹; speziell: ›Verrechnung, Kompensation‹ (zur Sache:
Hrg
1, 254/5
); metonymisch: ›nach dem Aufstellen der Quartalsrechnung erfolgende Zusammenkunft der Gewerken‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, , .

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1451
):
deß sint die gesellen uberkommen gemeynlich, wan die gesellen uffrechenunge thun, daß man acht gesellen kießen sal.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
157, 25
(
omd.
,
1554
):
die collationen in den aufrechnungen seint gänczlich abgeschaft.
Ebd.
218, 19
:
die gewercken zur aufrechnung fleißigk alle zue fordern.