aufrechnung,
die
.›Abrechnung, Rechnungslegung‹; speziell: ›Verrechnung, Kompensation‹ (zur Sache:
Hrg
); metonymisch: ›nach dem Aufstellen der Quartalsrechnung erfolgende Zusammenkunft der Gewerken‹.1, 254/5
Belegblock:
deß sint die gesellen uberkommen gemeynlich, wan die gesellen uffrechenunge thun, daß man acht gesellen kießen sal.
die collationen in den aufrechnungen seint gänczlich abgeschaft.
Ebd.
218, 19
: die gewercken zur aufrechnung fleißigk alle zue fordern.