aufsandung,
die
;
–/ auch
-en.
›Aufgabe von etw.; Verzicht auf etw. (z. B. auf ein Grundbesitztum, ein Amt)‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1725
):
so ist auch der kaufer schuldig alßbald sambt dem verkaufer oder genuegsamber aufsandung von ihme sich zum grundbuech zu stellen.
Ebd. (
1640
, Hs.
1690
):
Nach aufsantung des richters- und geschwornenambts.
Rintelen, B. Walther
8, 17
Var.;