aufschub,
der
,die
;–/ auch
– (für -Ø
(für der
), -Ø/
die
).›Verzögerung, Aufschub, Hinhaltung von etw. / (selten) jm., Vertagung (von Verhandlungen) um eine bestimmte (in einigen Belegen genannte) Zeiteinheit bzw. auf einen bestimmten (in einigen Belegen genannten) Zeitpunkt; Unterbrechung von Kampfhandlungen, Waffenruhe‹;
vgl. 4.
Syntagmen:
einen a. begeren / geben / nemen / gewinnen / machen / tun, ane a. kommen
; a. des krieges / rechtens, der gezeugen
; gefärlicher a.
; ane a.
(rechtliche Verwahrformel).Wortbildungen:
aufschubnemung
Belegblock:
den armen wytwenn macht irs rechten nit vffschup oder verlegunge, helffen yne von stont.
wo ein Parthy in soͤlichen von der andern diser vff schub halb argwonig oder geuerlich vermerckt.
Da wart aufschobe genommen, uber vierzehn tage wider fur gericht zu komen.
DA sie aber her zusamen kamen / machet ich keinen auffschub / vnd hielt des andern tages Gerichte.
betrachtens baß, mit was ellendem appelliern, aufschub, ausschub, gunsturtl ec. ir handlen.
das der jungst tag kumt ǎn alle auf schúb.
daß durch mittelperson ain zeit lang wer ein anstall und aufschub gemacht dises kriegs.
die muesten umbsunst ân allen aufschub [...] die leut fürderlich on außzug verhören.
des reichs churfürsten potschaft auf ir anbringen aufschub zu machen.