aufstiften,
V.
1.
›ein Gut übernehmen, eine bäuerliche Leihe beziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  8,  3,  2,  1,  1,  4.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
v. 1491
; Hs.
A. 16. Jh.
):
so ainer aufstift auf meiner herrn guet in der herrschaft, das soll geschehen mit des amptmans [...] willen [...] und der aufstiften will soll lehen empfahen.
Ebd. :
der abstift und auch der aufstift zwelf [...] pfening.
2.
›etw. stiften, errichten, einführen‹.
Bedeutungsverwandte:
 3; vgl.  2.
Syntagmen:
die messe / pfründe a.

Belegblock:

Rwb (a.
1436
).
3.
›sich aufraffen, sich (nach einer Niederlage) erholen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
wo si sich nit der andern Teutschen hilf und vermügen getröst und wider aufgestifelt und erholt hetten.
4.
›jn. aufwiegeln, aufhetzen, zu einer Tat veranlassen, anstiften‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Wortbildungen:
aufstifter.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus.
4, 258, 2
(
1530
):
Das ist der mord, den sie aufstiften, zu beschirmen ir gerechtigkeit.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1668
):
weilen sie [knecht] von anderen eingezogen aufgestiftet, ausgeförschlet, ja gahr abgedingt [...] worden.