aufzieher,
der
.
1.
›Lade-, Transportarbeiter‹;
vgl. am ehesten  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1, ,  1.
Wortbildungen:
aufzieherlon.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1780
):
von auswendigen aber 6 ₰ auf- und abzieherlohn gereichet werden soll.
2.
›Beamter, dem die Prüfung der Münzen aufgetragen ist oder der sonstige Gewichtsprüfungen vollzieht‹;
vgl.  9.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
Eysengraber und aufzieher: Hans Krug der jünger.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1466
):
es sol ouch ein muͥntzmeister nieman nit ze antwurten haben, wenn im von den versuͦchern vnd von den vffziechern ze muͥntzen erloubet wirt.
3.
›Bezieher eines Grundbesitztums‹;
vgl.  11.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 327, 1
(
schwäb.
,
1603
):
daß vesenstro aber soll dem abzieher halb und dem ufzieher halb pleiben und tailt werden.