auserfolgen,
V.
›etw. vollziehen‹, je nach Obj. unterschiedlich, z. B.
die erbschaft a.
›eine Erbschaft aushändigen‹,
die satzung / klage a.
›die Bestimmung, Klage durchführen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  3.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1685
):
da in landsbreuchiger frist ein freund herfür kam, solle ihm [...] solche erbschaft auserfolgt werden.