1
ausleren,
V.;
zu nhd.
lehren.
1.
›jn. gründlich kennenlernen‹.

Belegblock:

Kopp, Volks- u. Gesellschaftsl. (Hs. ˹
pfälz.
,
M. 16. Jh.
˺):
mein mann meint ich wer fromme, | zue der ehe het er mich genomen, | ee ehr mich ganz lert aus.
2.
›eine Lehre abschließen, zu Ende lernen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Wickram
4, 10, 5
(
Straßb.
1556
):
Wann sie dann ausgelert haben / lauffen sie dahin wie das liebe vieh / meinen sie habend ihre jar der lehr schon überkummen.
3.
›etw. erklären, deuten; etw. vollständig auslegen; die Lehre aus etw. ziehen‹; vereinzelt auch: ›eine Lehre verbreiten‹.
Bedeutungsverwandte:
 11,
2
 2, , .

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
30, 33
(
Köln
1653
):
daß die Widersacher alles auff einen vneigentlichen Verstand wollen deuten / als koͤnde man nit auch auff diesen Schlag [...] viel andere Goͤttliche Geheymnuͤße außlaͤren / wann man saͤgte / sie seyen nur vneigentlich zu verstehen.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
18
):
wil
[der Dichter]
doch mer | Von der gotheyt ercleren, | Die niemen mag aus leren.
Maaler (
Zürich
1561
):
Außleeren / Gantz vnnd vollkommenlich / leeren / Wolleeren vnnd vnderrichten.
Buijssen, Dur. Rat.
4, 2
(
moobd.
,
1384
):
di [schrifte] von got gegeben waz und di Moyses het auzgelert.
Dietz, Wb. Luther .