ausmachen,
V.
1.
›etw. (z. B. Rüben) aus der Erde ausgraben, ernten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Syntagmen:
rüben a.

Belegblock:

Pfälz. Wb. (a.
1530
).
2.
›jn. ausziehen, plündern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 11, , .

Belegblock:

Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
, zu
1499
):
Da wart graff Hans von Ortenberg erschlagen, [...] macht in Werlin Saler usz.
3.
›sich aufmachen, aufbrechen, ausziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  9; vgl.
1
 1,  4,
1
 12,  11,  1.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
sich a. zu töten
;
sich von etw. a., sich zur stätte a., sich auf glückes frommen / auf streites gestraus a.
;
sich heimlich a.

Belegblock:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
Nû machtin sich dî brûdre ûz | von Kungisberg ûf strîts gestrûz.
Ziesemer, Proph. Cranc. Jer.
21, 9
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
wer sich abir uzmachet und vluyt [...] der wirt leben.
Volz, Prophet Daniel C
2, 14
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
danyel aryot [...], der sich vzgemacht hatte zu totene di wisen.
Fischer, Folz. Reimp.
13, 2
(
Nürnb.
um 1488
):
(A)m Reinstran eins vor miternacht | Ein dip heimlichen sich ausmacht.
4.
›etw. ausführen, erledigen‹; dazu folgende, nur spärlich belegte Spezialisierungen:
a) ›etw. bearbeiten; verzieren‹;
b) ›(Wasserleitungen) ausräumen, freimachen‹;
c) ›einen Vertrag erfüllen‹; offen zu 5.
Bedeutungsverwandte:
 11;  10,  10,  1a; 45, ; vgl. ,  32.
Syntagmen:
ein geschäft / recht / bild, eine wasserleitung a.
;
kerzen mit gold a.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
an welchen er alle Reichs-Geschaͤffte bringen / und von demselben ausmachen ließ.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1508
):
fur 14 weiß kerczen mit gold außgemacht czu 5 ß.
˹Ral.: v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
[
1618
]):
Wie sollen vnser tuch außmachn?
[wohl: ›einen Schwindel durchführen‹]˺. Heidegger. Mythoscopia
2, 10
(
Zürich
1698
):
die [Bilderen] also außgemacht gewest / daß sich einige zu Athen auf abentheurliche weise damit genarret.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
, o. J.):
soll jeder ambtman [...] die pänigen waßerlaiten besichtigen, ob sie recht und guet außgemacht seint.
5.
›etw. erledigen, fertigstellen, vollenden, abschließen, zu Ende bringen‹ (von Gegenständen sowie Aufgaben und Handlungen gesagt).
Gegensätze:
 1.
Syntagmen:
einen bau / chor / graben / zaun / kasten / stein / handel / krieg, eine kapelle / (-)stube / (-)kamer / müle / arche / sache / ware / arbeit / rechtshandlung / legende, ein schlos/ (-)haus / kleid / werk / buch / dicht / stük, etw. angefangenes, lerjare a.
;
tischmacher etw. a.
;
etw. gütlich / fürderlich / rechtlich / volkommenlich / vollend a.
;
ausgemachte
(›vollkommene‹)
kunst.
Wortbildungen:
ausmacher
,
ausmachung
1 (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
ime jare 1497 [...] waz ußgemaicht und bereit daz zollehues uff der brugken.
Luther, WA (
1530
):
Wollen itzt dis stuͤck von heimlichen geluͤbden vollend ausmachen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
so [...] unvolkomenlich ire arbait außgemacht haben.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
Der ein malt ein Roßmerhen, und da sie ußgemacht was, da ließ er ein reisigen Hengst darzůfuͤren.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
, zu
1513
):
der Frantzosz die sach gern uszgemacht hett, ee dann die andern Eidgnossen [...] zu hilff kommen weren.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
571, 29
(
halem.
,
1495
):
Welicher ouch einich werck, durch eim anderen der meister geschnitten, understůnde ußzemachen, gipt ze bůß ein gulden.
Jörg, Salat. Reformationschr.
341, 18
(
halem.
,
1534
/
5
):
das gedachte rechtzhandlung wider har für gnan und fürderlich us gmacht werden soͤtte.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
damit ich’s
[Erzählung]
ausmach, gar zu end bring mit dem alten römischen reich.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. ; ;
Bernoulli, a. a. O. ;
Bachmann, Haimonsk. ; ;
Jörg, a. a. O.
332, 19
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Schmid, R. Cysat
6, 94
;
Ders., Pilgerreisen.
1957, 430
;
Voc. inc. teut.
b viijr
;
Maaler ; 43v-;
Rot
337
;
Dietz, Wb. Luther ;
Bad. Wb.
1, 96
;
6.
›etw. (z. B. ein Land, das Sehvermögen) zerstören, jn. (seelisch, moralisch oder physisch) angreifen, schwächen, vernichten; jn./etw. töten‹.
Phraseme:
(es mit) jm. ausmachen
›jn. töten‹.
Syntagmen:
den glauben, einen herzog / kranken, die ketzerei, ein land, die augen a.
;
bosheit / jamer / durst / krankheit / podagra jn. a.
;
von angst / kummer ausgemacht werden
;
jn. gar a.
;
ausmachendes gericht.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Jes. 38, 13
(
Wittenb.
1545
):
JCh dacht / Möcht ich bis morgen leben / Aber er zubrach mir all mein gebeine [...] / Denn du machest es mit mir aus / den tag vor abend.
Ebd.
Jer. 4, 27
:
so spricht der HERR / Das gantze Land sol wüste werden / Vnd wils doch nicht gar aus machen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
3
):
Zuelest ward er [...] mit gar clainen vil wunden zue ainzing aufgearbait und im außgemacht.
Luther. a. a. O. Zeph.
3, 19
;
Dietz, Wb. Luther ;
7.
›jn. herabsetzen, js. Ansehen, Ruf schädigen, zerstören‹; offen zu: ›jn. tadeln, schelten‹.
Bedeutungsverwandte:
,  11,  2; vgl.  3,  5.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1638
):
daher wir redlichs Volk so kommen in Verdacht | und oftmals mehr als arg auch werden ausgemacht.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Ayrer
177, 159
(
Nürnb.
1618
):
sie ist aber nicht gar reich, | auch mir an dem stand nit geleich. | mein freundschaft würden mich ausmachen, | gar schimpflich halten und auslachen.
Goldammer, Paracelsus.
6, 74, 24
(
1530
):
womit habt ir ihn so gar ausgemacht, daß ihn niemants fur ein frumen mann halt?
Qu. Brassó
5, 494, 6
(
siebenb.
,
1614
):
Hat der Mehemeth Aga Fürstlich Durchlaucht gräulich ausgemacht sampt seiner N(ation?), uns aber sehr gelobt.
8.
›mit jm. etw. (z. B. einen Streit) ausmachen, austragen‹.
Wortbildungen:
ausmachung
2.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a.
1530 ff.
).
9.
›es mit jm. aufnehmen‹, offen zu: ›jm. den Garaus machen‹.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
12, 28
(
Köln
1653
):
HJE erklaͤrt sich der Gegenbedencker gnug / daß er es mit S. Augustino nit kan außmachen; die strahlen scheinen zu hell in die Augen.
Goldammer, Paracelsus.
2, 132, 22
(
1530
/
35
):
mit dem schwert gehet der under von seines gleichen. denn es ist keiner so polterisch, er find zuletzt einen, ders ihm ausmacht.
10.
›jn. für einen bestimmten Zweck ausmachen, ermitteln‹.

Belegblock:

Dietz, Wb. Luther .
11.
›etw. (z. B. Grundstücksgrenzen) festsetzen, festlegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Syntagmen:
etw. mit steinen ausmachen.

Belegblock:

Bad. Wb.
1, 96
(a.
1663
).
12.
›etw. (z. B. eine Gebühr) erheben, einziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  11,  1.

Belegblock:

Rwb (a.
1665
).
13.
›jn. für eine bestimmte Aufgabe, Mission ausrüsten, ausstaffieren (und aussenden)‹; auch: ›sich verkleiden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, ,  5,  2.
Syntagmen:
einen boten a., jn. in betlerskleidern a., schiffe in die se a.
;
sich auf das reisigste / schönste a., sich in weibeskleidern a.
;
ausgemachte leute.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
3, 83, 2
(
preuß.
,
1448
):
das konig Ercks zcu Dennemarke awszgemachete lewthe starck in der zee legen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 315
.
14.
›jm. etw. vermachen, vererben‹.
Bedeutungsverwandte:
 13; vgl.  3,  1.
Syntagmen:
den kindern das erbe a.
Wortbildungen:
ausmachung
3.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
143, 12
(
thür.
,
1474
):
Sy endarff auch das met yren kindern nicht teylen nach darvon keynerleye teyl [...] nicht ußmachen.
Rwb (a.
1712
).
15.
›sich in einer bestimmten Weise geben, verhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
 3,  2.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Wer sich aus fraͤuel vnbedacht | Hoͤher, denn sich gebuͤrt, außmacht.
16.
›jn. als unschuldig erkennen, jn. freisprechen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Außmachen / Einen ledig erkennen oder sprechen von dem er dann ist anklagt.