büttelampt,
das
.
›Amt des Gerichtsboten, Büttels‹;
zu , (
das
1.

Belegblock:

Hampe, Nürnb. Ratsverl.
1, 25, 6
(
nobd.
,
1479
):
Michel Meihsenauer und der pildsnitzer von Werd sind erteilt an das pütelambt anstat Hansen Diettegen.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1511
):
Uf des nüwen pütels anbringen der wisen und äcker halb in das püttelampt gehörig.