bachordnung,
die
.
›Bachordnung‹.
Syntagmen:
eine b. aufrichten / verfassen / verneuern, eine b. für sich nemen
;
übertreter der b.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
102, 42
(
rhfrk.
,
1535
):
die bachmeister ihnen selbst darüber ein register machen, alle übertretter dießer bachordnung darein zeichnen.
Ebd.
108, 8
(
1579
):
daß wir [...] vorberürte bachordnung fur uns genommen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 809, 19
;