banhege,
die
.
›durch Bewuchs begrenztes Gebiet, dessen Erhaltung geboten ist‹;
vgl.
2
 2.

Belegblock:

Merz, Urk. Lenzb.
72, 9
(
halem.
,
1507
):
das die matten im Wil, [...] so wyt vnd die banhegi begrifft vnd innhalt, denen von Lenntzburg zů gehoͤr.
Boner, Urk. Brugg
414, 9
;
Merz, a. a. O.
72, 11
.