bankspannung,
die
.
›Sitzung eines Gerichtes‹;
zu  16.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1607
):
Es hat auch dabei obg. Johan Keuper angezeiget, das niemalen in der bankspannung gewesen, das die bruchten in dem gräflichen land zur Dick solten vertediget werden.