banpunkt,
der
;
–/-en.
›Regelung, einzelner Punkt einer Rechtsweisung (im Rahmen eines Bannteidings)‹;
vgl.
2
 23.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 17. Jh.
):
werden eüch aniezo die pannpuncten vorgeleßen werden, auß welchem ihr vernemmen werdet was dießes orths [...] recht [...] sein.