bansazgeld,
das
;-s/–.
›Gebühr, die für die Taufe eines unehelichen Kindes erlegt werden mußte‹ (?).
Belegblock:
Die Weigerung der Pfarrherren Bastardkinder ohne vorherige Erlegung
des bannsaz geldts zu taufen, soll als unbillig abgestellt werden [Regest].