bauerngewerbe,
das
.›bäuerliche Tätigkeit, Bauerngewerbe‹; metonymisch: ›zu einem Bauernhof gehörige Rechte und Liegenschaften‹.
Belegblock:
Eins der von dem ackerbau vnd paurengewerb geschriben hat.
sampt demselben anhangenden vnd zůghörenden grichtsherrligkheiten, thwing vnd baan, vischetzen, der Hellmüllin, purrengwärb.
einen ganzen Hof und Puhrengwerb daselbst.