baumwein,
der
;
-s/–
.
1.
›Abgabe für die Benutzung der Kelter‹;
vgl.  9.
Syntagmen:
den b. verreichen
;
abgestrikter / järlich gefallender b
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1624
):
es soll auch niemands kein most, so vom bitten läuft, verandern oder hinwegthun biß der bohm- und bettwein vereicht ist, darzu auch den bohmwein ordentlichen […] im beisein des kelterschreibers richten.
Schwäb. Wb. (
seit 1608
).
2.
›Wein, der nicht von selbst, sondern durch den Druck des Kelterbaums aus den Trestern fließt‹;
zu  9.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (
17. Jh.
).