bedenken,
das
;
-s/-Ø
.
1.
s. (V.) 2.
2.
s. (V.) 13.
3.
›Überlegung, Gedanke‹; resultativ: ›abwägende Erklärung, Ausführung eines Standpunktes‹; metonymisch: ›Ergebnis einer Beratung, schriftliche Darlegung e. S., Denkschrift, Gutachten‹;
vgl. (V.) 3.
Syntagmen:
ein b. andeuten / zu verstehen geben
;
b. der herren
,
b. von der rede, b. von einem schwefelregen
;
ausfürung des b.
;
ausfürliches / eingeholtes / ratsames / übergebenes / weiteres b
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1588
):
Derhalb macht mir das alte sprichtwort etwas bedenkens, das alle altheit […] fast sorglich were zu gleuben.
Rosenthal. Bedencken
5, 1
(
Köln
1653
):
Zwoͤlff Bedencken von der Red Christi auff dem Berg.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
[das geleut] were vor auch gebraucht worden; doch hat ers auf weiters bedencken gestelt.
Ebd. (zu
1552
):
Als nun der herren bedencken gehört, hat sich ain ersamer rat entschlossen.
deren von geschlechtern irem jüngsten bedencken angehenckten bewilligen.
Ebd. (zu
1559
):
Die ursachen, warumb die chur⸗ und fürsten […] dises concilium nit für ain concilium halten […], haben sie der rö. kay. mt. ir bedencken in schriften zuͤ verstehen geben.
Rosenthal. a. a. O.
41, 12
;
Heidegger. Mythoscopia 
60, 19
;
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
101
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 450
;
Winkler, Flugschr.
1975, 95
.
4.
›Bedenkzeit; Zeit zur Beratung mit Vertrauten‹;
vgl. (V.) 34.
Bedeutungsverwandte:
 1.
Syntagmen:
(sich) ein b. nemen, jm. ein b. geben / erlauben / vergönnen
;
kleines / kurzes b.

Belegblock:

Chron. Magdeb. 2, 
134, 17
(
nrddt.
,
vor 1549
):
sie haben nichts gewilliget, besondern 6. wochen ein bedenken genommen.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
wolden uff die gebrechen ein kurtz bedencken nemen und sich dan […] wider her fugen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1468
):
also sagt sie das er ir ein bedencken gebe mit irem haußwirt […] zu unterreden.
Chron. Augsb. 2,  (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
etlich stett hand in ain bedacht genommen und an ir guet freund zu pringen; das bedenken ist in vergunt […] worden.
Ebd. (
1555
):
darauff ime ain rath ain bedenckhen geben hat.
5.
›Entscheidung, Ermessen, Verfügung, Beschluß e. P. oder einer Instanz‹;
vgl. (V.) 6.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr. 
127, 24
(
omd.
,
um 1559
):
alsdan stehet das wiederstatten des virten pfenigs auf bedencken bergkmeisters.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
sonder […] bei der alten ordnung […] bis auf Seiner f. gn. weiter bedencken beleiben welle.
Moscouia
E 1v, 9
(
Wien
1557
):
setzt solches yegelichem zu seinem bedenkhen.
Küther, UB Frauensee 
412, 4
;
Anderson u. a., Flugschrr.
24, 5, 26
;
Dietz, Wb. Luther .
6.
›wohlwollende Rücksicht, einem anderen zum Vorteil gereichende Beachtung eines Entscheidungsgrundes‹;
vgl. (V.) 8.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee 
409, 3
(
thür.
,
1537
):
so haben wir uf ir underthenigs bithlichs ansuchen aus christlichen bedenken und sondern gnaden […] ir […] unser wießen […] eingereummpt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
aus demselben bedencken burgerlicher ainigkait, lieb und freundtschaft zuͤ derselben, auch gemaines fridens und fromens befürderung.
7.
›Bedenken, Einwand, Zweifel, Besorgnis hinsichtlich e. S.‹;
vgl. , (V.) 9.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Henisch (
Augsb.
1616
):
Auß einem follen kopff kommen lauter Tanheusers bedencken. […]. Jn der sachen ist kein bedencken / kein zweiffel […]. Ohn bedencken […]. Er hat jhm kein bedencken gemacht / sondern er hat sich in gefahr seines lebens duͤrffen wagen.
8.
›Erinnerung‹.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee 
375, 23
(
thür.
,
1528
):
sagt Peter Motzing weitter, yhm sey woll yhn bedenckenn, das […].