befürdern
(fast ausschließlich obd.),
befördern
(fast ausschließlich md.), selten auch
befordern,
befurdern,
V.
– Späteres Frnhd.
1.
›jn./etw. fördern, vorwärts bringen, unterstützen; jm. zu etw. verhelfen; etw. mehren‹; speziell: ›jn. vor Gericht verteidigen‹.Syntagmen:
den arbeiter / bastart / knecht, die dirne b., den aufstand / fleis / nuz, die gerechtigkeit / ere / sache, das beste / böse / heil / werk / gemeines wesen b
.; jn. in etw
. (z. B. gericht, handlung
) b., jn. / etw. zu etw
. (z. B. gerechtigkeit, krone
) b., etw. durch etw. b., etw. bei / vor jm. b., etw. gern b
.Belegblock:
wie es nicht allein wider des Landes Gesetze lieffe / einen Bastard zur Cron zu befördern.
denn Maͤnner / so das gemeine Beste befoͤrdern / sterben allezeit zu schleunig.
daß die Juristen die Gerechtigkeit lehren und befürderen solten; befande aber im werck, daß niemand dem Rechten mehr verhinderlich und schädlicher wäre als eben die Juristen selber.
ist unser […] mainung, das sovil miglich verstendige procuratores befürdert und es nemblich dis orts irenthalben mit der belon- und ergezung solicher maßen gehalten werde.
dieselben in allen burgerlichen handlungen nach aines jeden stand und wesen zuͤ eeren, zuͤ schützen und zuͤ befurdern.
also entzündt sy [warhait] vnnd befüdert den menschen zuo ordennlicher lieb.
Er vndersteet sich das poes zebefüdern, das guot zeuerhinndern vnnd gottes creatur endtlich zeuerfueeren.
damit die pillikait gegen meniklich gehandlet und gemaines markts nuz befürdert werde.
Rosenthal. Bedencken
41, 29
; Reu, Süddt. Kat. 1,
241, 19
; Memminger Chron. Zuschr. ;
Reithmeier, a. a. O. ;
Moscouia
E 1r, 31
; Preuss. Wb. (Z)
1, 460
; 2.
refl.: ›sich zu etw. begeben, zu etw. hingehen, an etw. teilnehmen‹.3.
›sich beeilen, hasten‹.Syntagmen:
sich mit dem gottesdienst b
.