befürdern
(fast ausschließlich obd.),
befördern
(fast ausschließlich md.), selten auch
befordern,
befurdern,
V.
– Späteres Frnhd.
1.
›jn./etw. fördern, vorwärts bringen, unterstützen; jm. zu etw. verhelfen; etw. mehren‹; speziell: ›jn. vor Gericht verteidigen‹.
Syntagmen:
den arbeiter / bastart / knecht, die dirne b., den aufstand / fleis / nuz, die gerechtigkeit / ere / sache, das beste / böse / heil / werk / gemeines wesen b
.;
jn. in etw
. (z. B.
gericht, handlung
)
b., jn. / etw. zu etw
. (z. B.
gerechtigkeit, krone
)
b., etw. durch etw. b., etw. bei / vor jm. b., etw. gern b
.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
wie es nicht allein wider des Landes Gesetze lieffe / einen Bastard zur Cron zu befördern.
Göz. Leichabd.  (
Jena
1664
):
denn Maͤnner / so das gemeine Beste befoͤrdern / sterben allezeit zu schleunig.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
daß die Juristen die Gerechtigkeit lehren und befürderen solten; befande aber im werck, daß niemand dem Rechten mehr verhinderlich und schädlicher wäre als eben die Juristen selber.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
ist unser […] mainung, das sovil miglich verstendige procuratores befürdert und es nemblich dis orts irenthalben mit der belon- und ergezung solicher maßen gehalten werde.
Ebd. (zu
1548
):
dieselben in allen burgerlichen handlungen nach aines jeden stand und wesen zuͤ eeren, zuͤ schützen und zuͤ befurdern.
Reithmeier, B. v. Chiemsee  (
München
1528
):
also entzündt sy [warhait] vnnd befüdert den menschen zuo ordennlicher lieb.
Er vndersteet sich das poes zebefüdern, das guot zeuerhinndern vnnd gottes creatur endtlich zeuerfueeren.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
um 1600
):
damit die pillikait gegen meniklich gehandlet und gemaines markts nuz befürdert werde.
Siegel u. a., Salzb. Taid.  (
smoobd.
,
1699
):
dieselben knecht oder diernen solten […] von niemand im gericht aufgehalten noch befürdert werden.
Rosenthal. Bedencken
41, 29
;
Reu, Süddt. Kat. 1, 
241, 19
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ; ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Bischoff u. a., a. a. O. ;
Reithmeier, a. a. O. ;
Moscouia
E 1r, 31
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 460
;
2.
refl.: ›sich zu etw. begeben, zu etw. hingehen, an etw. teilnehmen‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
17. Jh.
):
sollen die […] innwohner […] sich sambt ihren kindern auch weib und gesint alle son- und feirtäg fleißig zur kirchen, heiligen möß und gottsdienst befürdern.
3.
›sich beeilen, hasten‹.
Syntagmen:
sich mit dem gottesdienst b
.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a. 
1630
).