befurchen,
V.
– Rhfrk.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›auf einer bestimmten Fläche eine Grenzziehung oder Grenzerneuerung vornehmen, etw. ab-, begrenzen‹.Wortbildungen:
befurchung
Belegblock:
anno (14)96 ist […] siner gnoden gefellen und guter doselbst ernuwt und befurcht worden.
die ernewerung, renovation, beschreibung und befurchung deß dorfs.
2.
›etw. (z. B. Zinsabgaben) festsetzen, auflisten‹.Belegblock:
Was sie deß [zinß] geben, ist nachvolgend sonderlich beforcht und zu denne von Hemspach gesetzt.