begerhaben,
V.;
zu
mhd.
gêrhabe
›Vormund‹
().
›jm. einen Vormund bestellen, jn. unter einen Vormund stellen‹.
Wortbildungen:
begerhabung
(a. 1557).

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
so sollen die inhaber denselben unvogtbaren kündern aus derselben geschwistraten […] begerhaben und inen solche gerhabschaft […] one aigen nuz zu verrichten bevelhen.