begerhaben,
V.;
zu
mhd.
gêrhabe
›Vormund‹
(
).
›jm. einen Vormund bestellen, jn. unter einen Vormund stellen‹.
Wortbildungen:
(a. 1557).
Belegblock:
so sollen die inhaber denselben unvogtbaren kündern aus derselben geschwistraten […] begerhaben und inen solche gerhabschaft […] one aigen nuz zu verrichten bevelhen.