beglauben,
V.
1.
›etw. glaubhaft machen, bezeugen; jm. Glaubwürdigkeit verleihen, bescheinigen‹; oft als part. Adj.
beglaubt
›glaubhaft, vertrauenswürdig‹.
Bedeutungsverwandte:
(s. v.  2); zum part. Adj.:  2.
Syntagmen:
das evangelium b
.;
das alter
(Subj.)
jn. b
.;
beglaubte zeugen
.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1632
):
Er [Jesus] trat ins Predigampt, beglaubte mit viel Zeichen | das Evangelium.
Kurz, Waldis. Esopus  (
Frankf.
1557
):
der Geyr, der Weih vnd Rab, | […] | Jch weiß, sie seins all wol beglaubt; | […] | Jr wißt auch wol, das keiner leugt.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
wie viel des ist, der nicht besessen noch beglaubet ist, gibt er aber eine oder 2 marck.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
ist er in einem solchen Alter / welches / wegen langer Erfahrung / ihn der Kriegs⸗ und Friedens-Kuͤnste vollkom̃en habhafft beglaubet.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beglauben / glaubhafftig machen / […]. Jch kan beglaubte Zeugen auffbringen.
2.
›etw. für glaubhaft halten, eine bestimmte Ansicht oder Meinung hinsichtlich e. S. haben‹.

Belegblock:

Heidegger. Mythoscopia 
29, 23
(
Zürich
1698
):
Nicetas beglaubet daß Eustathius zu Alexii Commeni Zeiten […] floriert.